Herstellung & Vertrieb von Sportplatzprodukten
AGB
IPAS Achorner OG
Kufstein, September 2017
Paragraph 1: Anwendung
Paragraph 1: Anwendung
- 1.1
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für jedes gestellte Angebot, jeden angenommenen Auftrag, jeden getätigten Verkauf und jede vorgenommene Lieferung durch IPAS Achorner OG (nachstehend „Verkäufer“ genannt) bezüglich dem Vertrieb aller Waren im Rahmen des Markennamens „Apato Sport“ (nachstehend „Produkt“ genannt).
- 1.2
- Diese Bedingungen gelten gleichzeitig zugunsten eines jeden, der beim Verkäufer tätig ist (als Partner oder als Angestellter), der vom Verkäufer eingeschalten wird und zugunsten eines jeden, der für den Verkäufer durch sein Handeln oder Unterlassen eine Haftung übernehmen könnte.
- 1.3
- Die Geltung jeglicher anderer Geschäftsbedingungen wird hierbei ausdrücklich ausgeschlossen.
Paragraph 2: Angebot, Auftrag, Kaufvertrag und Ausschluss des Widerrufsrechts sowie Ausschluss der Rückgaberechts
- 2.1
- Angebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung rechtskräftig und haben eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Angebotsdatum. Vor der schriftlichen Auftragsbestätigung sind jegliche Angebote für alle Parteien unverbindlich.
- 2.2
- Abgegebene Preise sind in Euro, netto und exklusive österreichischer MwSt.
- 2.3
- Die bei der Angebotslegung verwendeten und bereitgestellten Zeichnungen, Bilder, Muster und andere Daten über technische Spezifikationen und dergleichen sind lediglich annähernd verbindlich.
- 2.4.
- Falls der Verkäufer nach dem Schließen einer Vereinbarung Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers hat, ist er jederzeit – auch ohne Einschaltung eines Richters – berechtigt, die Vereinbarung zu widerrufen, es sei denn der Käufer legt eine solide Bankgarantie vor oder bezahlt per Vorkasse.
- 2.5
- Nach Abgabe eines Angebots behält sich der Verkäufer das Recht vor, im Falle von allgemeinen Lohnkostensteigerungen, Materialpreissteigerungen, Rohstoffpreissteigerungen, Frachtkostensteigerungen und dergleichen, diese Preissteigerungen an den Käufer weiter zu verrechnen, außer wenn bei einer schriftlichen Vereinbarung ein bestimmter Auftragswert fixiert wurde.
- 2.6
- Bei Sonderanfertigungen (= personalisierte Produkte aufgrund Einzelanfertigung, kunden-spezifischer Masse oder kunden-spezifischer Anforderungen und dergleichen) erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht und auch das Rückgaberecht ist ausgeschlossen. Die Begründung liegt darin, dass derartige Produkte nicht mehr oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass wieder verkauft werden könnten.
Paragraph 3: Lieferung, Verpackung, Fracht
- 3.1
- Vereinbarte Liefertermine sind nur annähernd verbindlich. Das Überschreiten von Lieferterminen kann niemals zu einem Versäumnis des Verkäufers gegenüber dem Käufer führen.
- 3.2
- Der Verkäufer ist für eine effiziente und in der Branche übliche Verpackung des Produktes zuständig.
- 3.3
- Sonderverpackungen oder Sondertransporte können angefragt werden, müssen aber ausdrücklich und schriftlich vereinbart und vom Verkäufer zugestimmt werden. Die entsprechenden Kosten werden dem Käufer weiterverrechnet.
- 3.4
- Für Lieferungen innerhalb von Österreich und Lieferungen ins Ausland werden Versandkosten verrechnet, ausser wenn vom Verkäufer schrifltich andere Lieferkonditionen zugesichert werden.
Paragraph 4: Garantie, Reklamation, Mängelhaftung und Schadenersatz
- 4.1
- Alle Produkte die der Verkäufer an den Käufer liefert (inklusive elektrischer und elektronischer Komponenten und sonstigem Zubehör) werden mit einer Fabriksgarantie von 24 Monaten geliefert.
- 4.2
- Der Verkäufer übernimmt keinerlei Verantwortung für jegliche Verwendung der gelieferten Produkte, die einen anderen als bei der Produktion vorgesehenen Zweck verfolgen.
- 4.3
- Übliche, geringe oder kleine technische Abweichungen sind kein Grund für Reklamation bzw. Mängelhaftung durch den Verkäufer.
- 4.4
- Der Empfänger hat unverzüglich nach Erhalt des Produktes zu prüfen, ob die Beschaffenheit den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung des Produktes feststellbar sind, müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Produktes beanstandet werden. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Produktes, beim Verkäufer zu reklamieren.
- 4.5
- Gelieferte Produkte oder Teile des Produktes mit Mangel werden nach Entscheidung des Verkäufers entweder verbessert oder ausgetauscht. Entscheidet sich der Verkäufer für Austausch hat der Käufer die Pflicht, die auszutauschenden Produkte frei Haus an den Verkäufer retour zu schicken, ausser wenn vom Verkäufer schriftlich andere Konditionen für die Rücksendung und/oder den Austausch zugesichert werden.
- 4.6
- Ein unwesentlicher Mangel begründet grundsätzlich keine Mängelansprüche. Die Kosten einer vom Kunden, vom Käufer, vom Verein bzw. vom Verwender gelieferter Produkte vorgenommenen Mängelbehebung – auch durch (beauftragte) Dritte – ist der Verkäufer nicht zu ersetzen verpflichtet. Die Verjährung der Garantie beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung bzw. wenn im Rahmen der Mängelbehebung eine Ersatzlieferung, eine Reparatur oder dergleichen erfolgt.
- 4.7
- Die Gewährleistung ist bei durch dem Kunden, bei durch dem Käufer, bei durch den Verein bzw. bei durch vom Verwender gelieferter Produkte verursachten Schäden ausgeschlossen. Das ist insbesondere der Fall bei unsachgemässer Handhabung, Fehlbedienung oder nicht genehmigten Reparaturversuchen.
- 4.8
- Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden, des Käufers, des Vereins bzw. des Verwenders von gelieferten Produkten ist ausgeschlossen.
- 4.9
- Schadensersatzansprüche jeglicher Art, wobei Vorsatz unsererseits davon ausgenommen ist, wie auch Ansprüche wegen Folgeschäden, Bearbeitungskosten, baulicher Verarbeitung durch den Kunden, Käufer, Verein bzw. Verwender bzw. Selbstmontage durch den Kunden, Käufer, Verein bzw. Verwender, Aufwendungen oder Verwendungen sind ausgeschlossen. Abweichungen in der Ausführung behalten wir uns vor. Alle Maßangaben sind zirka-Maße und verstehen sich grundsätzlich Breite x Tiefe x Höhe, wenn nicht anders angegeben. Abweichungen, technische Änderungen, die der Qualitätsverbesserung dienen, behalten wir uns vor. Bei Farbtönen, bei farblich lackierten oder auf andere bzw. vergleichbare Art bearbeitete Teile, bei Bezügen oder vergleichbaren Produktbestandteilen können Abweichungen nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden. Solche Abweichungen berechtigen nicht zu Mängelrügen, zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder zu Schadenersatzansprüchen. Des weiteren hat der Kunde, der Käufer, der Verein bzw. der Verwender der gelieferten Produkte allgemeine sowie nationale Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Installationsvorschriften, Installationsnormen sowie gegebenenfalls regionale Anschlusswerte des regionalen Stromversorgungsunternehmens einzuhalten, zu beachten und zu berücksichtigen. Dementsprechende Zuwiderhandlungen des Kunden, Käufers, Vereins bzw. Verwenders berechtigen ebenfalls nicht zu Mängelrügen, zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder zu Schadenersatzansprüchen.
- 4.10
- Reklamationen aufgrund von Mängeln können unter folgender Adresse geltend gemacht werden:
IPAS Achorner OG
Salurner Strasse 8
A-6330 Kufstein/Österreich
Telefon: +43 (0) 5372 / 71147
Telefax: +43 (0) 650 / 6323 102
E-Mail: office@apato-sport.com - 4.11
- Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für unmittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Fogeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sachschäden der Höhe nach mit dem Wert der Warenlieferung beschränkt. Den Beweis, dass dem Verkäufer ein Verschulden trifft, hat stets der Kunde, der Käufer, der Verein bzw. der Verwender der gelieferten Produkte zu erbringen, eine Beweislastumkehr wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Paragraph 5: Eigentumsvorbehalt
- 5.1
- Gelieferte Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Bezahlung aller Forderungen, unabhängig davon aus welchem Rechtsgrund die Forderungen entstanden sind. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers auf dessen Kosten in angemessener Art und Weise abzuholen.
- 5.2
- Beschlagnahme oder andere Formen von Entfremdung durch Dritte muß der Empfänger bzw. der Käufer sofort beim Verkäufer bekannt machen.
- 5.3
- Es steht dem Käufer bzw. dem Empfänger nicht zu, Produkte, die noch nicht vollständig bezahlt sind, zu verkaufen oder an Dritte irgend welche dingliche Rechte, im weitesten Sinne des Wortes, auf das Produkt zu verschaffen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen darf das volle Eigentum des Verkäufers nicht angetastet werden.
Paragraph 6: Bezahlung
- 6.1
- Zahlungsbedingungen, abgegeben lt. Angebot vom Verkäufer, sind verbindlich.
- 6.2
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist steht es dem Verkäufer zu, dem Käufer 1 % Zinsen pro Monat vom Bruttowert zu verrechnen.
- 6.3
- Bei Nichtbezahlung steht es dem Verkäufer zu, nach ordentlicher schriftlicher Aufforderung an den Käufer alle Kosten, gerichtliche sowie nicht gerichtliche Kosten, vom Käufer rückerstattet zu bekommen.
Paragraph 7: Haftpflicht
- 7.1
- Der Verkäufer ist, bei Nicht-Erfüllung oder unvernünftiger Erfüllung der Vereinbarung, nur verpflichtet, kostenlos fehlende Produkte nachzuliefern bzw. mangelhafte Produkte zu ersetzen, sofern dies vernünftigerweise möglich ist. Falls die erneute Leistung den Schaden nicht beheben kann, kann der Verkäufer nur bis zu einem Betrag von 25% des für das betroffene Produkt verrechneten Preises haftbar gemacht werden. Folgeschaden wird vom Verkäufer ausdrücklich ausgeschlossen.
- 7.2
- Falls der Vertrieb des Produktes zu einer Haftpflicht für einen Schaden an Dritte führt, wird diese Haftung stets eingeschränkt bis zu jenem Betrag, für welchen die Versicherung in der betreffenden Angelegenheit als Garant auftritt.
Paragraph 8: Anzuwendendes Kaufrecht
- 8.1
- Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger Rechtsbeziehungen wie auch zukünftiger Rechtsbeziehungen nach Erfüllung des Vertrages, die Anwendung österreichischen Rechts.
Paragraph 9: Gerichtsstand
- 9.1
- Kufstein ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
Paragraph 10: Sonstige Bestimmungen
- 10.1
- Sollte irgend eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und juristischen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.